Aus Sicht der Impressumspflicht läuft die zweite Runde des Wahlkampfs nun ziemlich entspannt: Beide Kandidaten haben ein korrektes Impressum am Plakat und ihre Plakate wurden in Österreich gedruckt. Gut für die Arbeitsplätze im Land.
Zur Erinnerung: In der ersten Runde des Wahlkampfes hatten drei der sechs Kandidaten ein mangelhaftes Impressum (siehe mein Blogeintrag). Der Verband Druck & Medientechnik hat das auch am 15. April in einer Presseaussendung thematisiert.
Daraufhin wurden die Plakate der Kandidatin Irmgard Griss mit Impressumsaufklebern versehen. Und im zweiten Durchgang des Wahlkampfes hat es nun auch die FPÖ geschafft: Die aktuellen Plakate erfüllen alle Vorschriften der Impressumspflicht.
Diese ist übrigens kein Kavaliersdelikt: Bei Verstößen droht nach § 27 des Mediengesetzes eine Strafe von bis zu 20.000 Euro.